Die Anforderungen an die Tragfähigkeit von Stahl- und Holzkonstruktionen ergeben sich aus den gesetzlichen Festlegungen der jeweiligen Landesbauordnung. Zum Erhalt der Tragfähigkeit dieser Bauteile sind deshalb Brandschutzmaßnahmen nötig.
Feuerwiderstandsklassen bei Stahl:
F30 A - F 120 A
Feuerwiderstandsklassen bei Holz:
F30 B - F 90 B
Eine exakte Ausführung von Brandschutzkonstruktionen ist unbedingt erforderlich, um Feuerwiderstandsklassen an den Bauteilen nachzuweisen.
Schmitt Formteilbau liefert zur Bekleidung von Stahl- und Holzkonstruktionen maß- und passgenaue Zuschnitte aus Brandschutzbauplatten, die in ihrer Qualität und Plattendicke den Nachweis des geforderten Feuerwiderstandes haben. Für zeitsparende Montagen können diese Zuschnitte auch als L - Winkel, oder als U-Bauteile geliefert werden. Die Plattenstöße werden exakt verklammert oder verschraubt mit dem in den amtlichen Nachweisen festgelegten Abständen.
Mit vorkonfektionierten Brandschutzkonstruktionen der Schmitt-Formteilbau erfüllen Sie die Vorgaben der amtlichen Nachweise.